Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Verkaufs- und Lieferbedingungen Georg Traugott GmbH, 6020 Innsbruck, AUSTRIA

1. Allgemeines
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung.
1.2. Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
1.3. Sämtliche gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über ARA entpflichtet.

2. Inkrafttreten des Vertrages
2.1. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mir der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich und es ist daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware in Kraft.
2.2. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftragsdatums berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in EURO, soweit nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen wurde, ab unserem Lager, inklusive Verpackung plus Mehrwertsteuer und einer Versandkostenpauschale von € 5,-- (EU € 12,50, Drittland € 20,00). Ausnahmen: Logomatten höher, Gummiprodukte gewichtsabhängig.
3.2. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen und Rabatten.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zuerfolgen.
4.2. An unbekannte Käufer liefern wir nur gegen gegen Vorauskassa.
4.3. Schecks und Wechsel werden von uns nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Wechselkosten, Gebühren, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln.
4.4. Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
4.5. Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bank zu erfolgen. Die Bezahlung unserer Forderungen an einzelne Angestellte kann mit schuldenbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn Barzahlung geleistet wird, und wenn sich unser Angestellter durch eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert.
4.6. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden wir berechtigt sein, nur mehr per Nachnahme oder Vorauskassa zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird, oder wenn der Käufer seine Zahlung faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
4.7. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Käufer, unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, Verzugszinsen von 1% pro Monat zu vergüten.
4.8. Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
4.9. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüberstehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
4.10. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.

5. Lieferung
5.1. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager.Die Versandart wird von uns festgelegt.
5.2. Bis dato werden für Kleinbestellungen noch keine Verpackungskosten, sowie Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt, wir behalten uns dies jedoch vor. Dies gilt nicht bei Lieferungen separat ausgewiesener Artikel lt. Anhang.
5.3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zur nächsten ausgewiesenen Mindestverpackungseinheit gelten als vereinbart.

6. Lieferfristen
6.1. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung sind alle Lieferfristen freibleibend.
6.2. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, der Beförderung, der Vorlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund irgendein
Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.
6.3. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.

7. Beanstandungen
Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden müssen
sofort in geeigneter Form festgehalten werden. Für Lieferungen an Baustellen oder Anlieferungen außerhalb der Geschäftsräume des Kunden kann keine Gewähr übernommen werden.
7.2. Nach Veräußerung oder Verwendung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
7.3. Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festsgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen zu leisten oder eine Gutschrift für die beanstandete Ware zu erteilen.
7.4. Rücksendungen werden wie in unserer Widerrufsbehlehrung beschrieben gehandhabt.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren unser Eigentum.
8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern. Wir haben das Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.
8.3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden.
8.4. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlung einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergewöhnlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.
8.6. Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies besonders vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen..
8.7. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware.
8.8. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Innsbruck.
9.2. Für alle eventuelle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck bzw. für Forderungen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallen, die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Innsbruck vereinbart.

10. Der Vertragspartner stimmt zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten persönlichen Daten (Name, Adresse etc.) zum Zweck der Geschäftsabwicklung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten von Geschäftskunden werden weiters zur Zusendung von Werbematerial über die Produkte und Aktionen verwendet. An Privatpersonen wird keine Werbung geschickt und die Daten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung gespeichert. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.



Anhang:
Ergänzung zu Punkt 3

Die angebotenen Preise verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Druck- und Tippfehler. Bei Änderung der Kalklulationsgrundlage wie Rohstoffpreise, Wechselkurse u.a. behalten wir uns das Recht vor, die Preise an die jeweilige Situation anzupassen.

Ergänzung zu Punkt 5
Bei verschiedenen Produkten sind die hohen Transportkosten wegen des geringen Warenwertes im Verhältnis zum Gewicht nicht auf den Preis umlegbar. Diese Waren sind anders kalkuliert und werden unfrei ab Werk bzw. ab Lager Innsbruck angeboten. 

Eine Lieferung ab Werk bzw. Lager Innsbruck gilt für alle Kautschuk-, Sport- und Objektbeläge sowie bei allen Produkten und Angeboten, bei denen dies ausdrücklich separat ausgewiesen wird.

Bei Logomatten wird eine Verpackungs- und Versandpauschale lt. Preisliste verrechnet.

Große Sendungen werden von einer internationalen Spedition mittels LKW-Zug oder Sattel angeliefert. Da diese LKW-Züge keine Hebebühne sowie Hubwagen mitführen, kann die Ware nur dann abgeladen werden, wenn 1-2 Mann mit Hubstapler sowie Hubwagen vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Anlieferadresse mit jedem Fahrzeug leicht erreichbar ist. Sollte die Anlieferadresse nicht am Talboden sein, müssen wir unbedingt vorinformiert werden, da wir dann keine Zustellungs- sowie Kostengarantie übernehmen können. Eventuell entstehende Kosten bei Nichteinhaltung werden von uns in Rechnung gestellt.